Ausschreibung für die Zulassung zum Dingolfinger Kirta vom 17. bis 22. Oktober 2025

Die Stadt Dingolfing veranstaltet jährlich den Dingolfinger Kirta. Hierfür werden attraktive Fahr-, Belustigungs-, Imbiss- und Süßwarenstände gesucht. Bewerbungen für den Kirta sind bis spätestens Freitag, 20. Dezember 2024 ausschließlich auf dem Postweg an die Stadt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2, 84130 Dingolfing, zu richten.

Maßgebend für den Zeitpunkt einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Eingangs im Rathaus Dingolfing. Es zählt der Eingangsstempel. Der Eingang der Bewerbungen wird nicht bestätigt.

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-Nr.) bzw.     Vertreter/handlungsberechtigte Person (die Stadt Dingolfing ist berechtigt, weitere Informationen einzufordern)
  • Name des Geschäfts und Geschäftsart
  • Beschreibung der Waren- und Dienstleistung, bei Imbissen und Süßwaren insbesondere das angebotene Sortiment
  • Technische Daten (Frontlänge, Tiefe, Baujahr, Anschlusswerte für Licht und Kraftstrom, evtl. erforderliche Wasser- und Kanalanschlüsse, ggf. Angaben zu Vordächern, feste Deichseln etc.)
  • Aktuelles Bildmaterial vom Geschäft, ggf. Grundrissplan, Nachweise von Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen, Erklärungen zu besonderem Engagement, etc.
  • Anzahl der mitgeführten Wohn- und Packwägen jeder Größe (es ist jeder einzelne Wohn- und Mannschaftswagen mit Maßen (Länge x Breite) anzugeben. Sollte ein Wagen nicht angegeben werden, wird dieser des Platzes verwiesen!)

Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz für Wohnwägen auf dem Gelände beschränkt ist. Zug- und Packwägen müssen außerhalb des Geländes abgestellt werden. Zug- und Packwägen, die auf dem Festplatz oder auf dem Wohnmobilstellplatz geparkt werden, werden abgeschleppt.

Nicht berücksichtigt werden:

  • Bewerbungen, die nicht innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfrist schriftlich bei der Stadt Dingolfing eingehen.
  • folgende Geschäftstypen: Verkauf von Horoskopen, Schriftanalysen, Blinker, Computer- und Videospiele, Geldspielautomaten, Spielgeräte mit gewaltverherrlichendem oder aggressionsförderndem Inhalt, Verkauf von Erotikartikeln, Stripteaseaufführungen, Show-Catch-Kämpfe, Alko-Pops etc.
  • Geschäfte, die die maximal zugelassene Größe von 33,5 Metern Frontlänge und 24 Metern Tiefe überschreiten

Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes. Die Zulassungsmöglichkeiten sind beschränkt.

Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung der Veranstaltung wird nicht übernommen.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

·         Gestaltung d. Standes·         Besondere Anziehungskraft des Geschäfts
·         Beleuchtung d. Standes·         Durchführung & Sachkenntnisse
·         Umweltgerechter Betrieb·         bisherige Zusammenarbeit

·         Persönliche Betriebsführung des    

          Bewerbers

 

 

Der Bewerber ist verpflichtet, der Bewerbung Nachweise, Informationen und Erklärungen zu jedem einzelnen Kriterium beizulegen. Es sollen nur die Kriterien bewertet werden, zu denen in der Bewerbung ausreichend Angaben und Nachweise enthalten sind. Verweise auf bisherige Veranstaltungen sollen nicht bewertet werden.

Zulassungen ergehen schriftlich. Mitteilungen über Zulassung bzw. Ablehnung werden schnellst möglichst verschickt. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich. Einzelauskünfte über Zulassung oder Ablehnung werden zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorher nicht erteilt. Im Rahmen des Gestaltungswillens behält sich der Veranstalter Sonderregelungen vor.

Bitte beachten Sie die Vergabekriterien für den Dingolfinger Kirta.